Hausordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hausordnung

Herzlich willkommen in unserem Gästehaus. Wir sind ein Privathaus und daher bitten wir Sie sich mit unserer Hausordnung vertraut zu machen.

Zur Benutzung durch unsere Gäste

Nebst ihren gemieteten Zimmern / Ferienwohnungen können Sie gerne den Aufenthaltsraum in Anspruch nehmen sowie die Terrasse, den Garten, den Grillplatz und die vorhandenen Sport- und Spielmöglichkeiten im Garten.

Frühstück, sonstige Mahlzeiten

Kleine Snacks und Getränke finden Sie im Aufenthaltsraum. Bitte bedienen Sie sich selbst. Die Preisliste liegt auf.

Ein Alkoholausschank an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht gestattet.

Wir bitten unsere Gäste in den Schlafzimmern nicht zu Essen, sondern die dafür vorgesehenen Küchen und den Aufenthaltsraum zu nutzen.

Handtücher, Bettwäsche und Zimmerreinigung

Die Zimmer sind bei Ihrer Ankunft gereinigt, die Betten sind frisch bezogen und es liegt für jeden Gast ein Duschtuch und ein Handtuch sowie pro Bad eine Badevorlage bereit. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie neue Frottee-, Bett- oder Küchenwäsche benötigen oder eine Zwischenreinigung wünschen. Es ist nicht erlaubt, unsere Badetücher ins öffentliche Schwimmbad oder an den See mitzunehmen.

Bei Benutzung der Sauna liegen Saunatücher bereit.

Abfall

Bei längerem Aufenthalt in den Ferienwohnungen stellen Sie bitte Ihren Abfall in den bereitgestellten Abfalltüten in die Sammelboxen. Wir werden ihn dann bei nächster Gelegenheit entsorgen. Für eine Abfalltrennung (Papier / Pappe, Glas, Dosen, Petflaschen) sind wir Ihnen dankbar.

Wäsche

Waschen und Trocknen auf den Zimmern ist nicht gestattet. Für das Trocknen von nassen Sachen können Sie unseren überdachten Trockenraum benutzen oder fragen Sie uns nach unserem Wäscheservice.

Rauchen

Wir bitten unsere Gäste in den Wohnungen und Zimmern nicht zu rauchen. Für Raucher stehen im Freien vor dem Haus und auf der Terrasse Aschenbecher bereit.

Ruhezeiten

Wir bitten Sie von 22.00–7.00 Uhr Lärm zu vermeiden.

Schlüssel

Der Ihnen überlassene Schlüssel gilt für das überlassene Zimmer/Wohnung sowie für die Haustüre. Wir bitten Sie, die Haustüre ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten. Bei Verlust des Schlüssels müssen wir Ihnen die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels in Rechnung stellen.

Beschädigungen

Melden Sie uns bitte, wenn etwas defekt ist, damit wir es reparieren oder ersetzen können. Von Ihnen verursachte Beschädigungen oder bleibende Verunreinigungen müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Haftung

Für in Ihrem Zimmer/Ihrer Wohnung oder an der Garderobe aufbewahrte persönliche Effekten und Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.

Weiterhin werden die Eltern gebeten, Ihre Kinder auf dem Spielplatz zu beaufsichtigen. Die Benutzung es Spielplatzes sowie des Gartens und des Grillplatzes ist auf eigene Haftung.

Check-In und Check-Out

Sie können Ihre Zimmer/Ihre Wohnung ab 15.00 Uhr beziehen. Sollten Sie früher anreisen, bitten wir Sie um Rücksprache.

Am Abreisetag sollten Sie das Zimmer/die Wohnung bis 10.00 Uhr verlassen. Reisen Sie später ab, können Sie Ihr Gepäck gerne bei uns aufbewahren.



Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung von Zimmern / Wohnungen im Gästehaus am Sonnenfeld

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Ein Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter gilt als abgeschlossen, wenn entweder ein vom Mieter unterzeichneter Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist oder die Reservierung vom Vermieter und Mieter mündlich oder schriftlich vereinbart wurden.

Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

Sofern nicht anderweitig vereinbart hat die Zahlung des Mietzinses bis spätestens 5 Werktage vor Antritt der Mietsache auf eines der Geschäftskonten (Thurgauer Kantonalbank Amriswil oder Deutsche Bank Friedrichshafen) einzugehen oder ist spätestens am Tage der Ankunft zu begleichen.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung, Endreinigung, Wäscheservice usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Vertrag / in der Vereinbarung genannt. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Das Mietobjekt gilt als in einwandfreiem Zustand übergeben, sofern nicht unmittelbar nach Bezug der Mietsache eine anderweitige Meldung durch den Mieter erfolgt. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages und der Hausordnung nachkommen.

Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Mietsache mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter / Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand und besenrein samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

6. Annullierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag / von der Vereinbarung unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.

Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).

Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder des Mitbenützers/der Mitbenutzer, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.